Reservierung für Gesellschaften

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Sollten Sie reservieren, so reservieren Sie nach §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB.

Ihre Reservierung ist in diesen Fall kostenpflichtig, sollten Sie diese Reservierung nicht einhalten.


Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Mit dem Absenden, erklären Sie sich damit einverstanden, einen Schadensersatz zu leisten, wenn Sie zur vereinbarten Reservierung nicht erscheinen.